Sonntag, 14. August 2011

Okay Folgendes....

Seit einiger Zeit verfolge ich nun schon mit großer Begeisterung diesen Blog. Es steht außer Zweifel, dass sich hier eine ganz besondere Gruppe bedeutender Persönlichkeiten zusammengetan hat, um einer ausgewählten Leserschaft über einige ihrer Erlebnisse zu berichten. Da ich glücklicher Weise auch eine solch bedeutende Persönlichkeit bin und nun auch sämtliche technische Hürden überwunden habe, werde ich von nunan also auch das eine oder andere hier zum Besten geben.

Zu Beginn möchte ich allerdings gleich von meinem - mir durch meine einstige Wohnungszugehörigkeit automatisch anvertrauen - Recht Gebrauch machen, zu diesem Blog nicht nur verbal beizutragen, sondern auch neue Sitten und Gebräcuhe oder Regeln einzuführen. Genau genommen mache ich von diesem Recht sogar gleich in doppelter Hinsicht Gebrauch.

- Erstens führe ich hiermit offiziell die Regel ein, dass es den ehrwürdigen Mitgliedern dieses Blogs erlaubt ist, Regeln einzuführen.
- Zweiten wird hiermit jedem der ehrwürdigen Blog-Autoren das beinahe uneingeschränkte Recht eingeräumt, die anderen Autoren zu "challengen", sprich herauszufordern. Dabei gilt es Folgendes zu beachten.
1.) Eine Challenge ist nur gültig, wenn sie folgende Informationen enthält: a.) Die im Rahmen der Challenge abzuleistende Aufgabe. b.) Eventuelle weitere Vor- oder Nebenbedingungen zum Ableisten dieser Aufgabe. c.) Den Zeitraum, in dem die Aufgabe abzuleisten ist, d.) die Konsequenzen eines Scheiterns (siehe hierzu auch Punkt 3)
2.) Challenges können nur in schriftlicher Form und nur in diesem Blog ausgesprochen werden.
3.) Es ist möglich, individuelle Konsequenzen festzulegen, für den Fall, dass einer der Autoren an der Herausforderung scheitert oder den genannten Auflagen nicht nachkommt. Bedenkt man die enorme Geilheit (und Druffheit) der Autoren, ist das zwar äußerst unwahrscheinlich, der Vollständigkeit halber, sollten diese Konsequenzen in der Challenge trotzdem unmissverständlich mitgeteilt werden. Legt der Autor in seiner Challenge keine individuellen Konsequenzen für ein Scheitern fest, gelten die folgenden Bestimmungen: Bis der jeweilige Autor seiner Wettschuld nachgekommen ist, haben die anderen das Recht (und auch die Pflicht!) in stark untertriebener Weise über die physischen Ausmaße seines Genitals zu berichten. Bei Rückfragen ist der Betroffene zudem verpflichtet, die Berichte der anderen zu bestätigen. Grundsätzlich könnte man also sagen, bis zum Begleichen der Wettschuld hat der Betroffene mit dem Verlust seiner Männlichkeit bzw. seiner männlichen Attribute zu rechnen.

Falls jemand Änderungen, Einwände oder Ergänzungen zu diesen neuen Regeln hat, Pech für ihn. Aber er kann sie ja trotzdem mal äußern.

1 Kommentar:

  1. Herausforderung wird angenommen. Bin mir mehr als sicher, dass es die ersten in der Pfalz geben wird

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