Dienstag, 22. Oktober 2013

Das Knaster-ABC

Bei unserer letzten Runde anlässlich der Deutschen 5:3-Revanche gegen die Schweden diskutierten wir eine Weile allgemeingültige Kiff-Regeln. Nun ist es in der Tat so, dass Kiffen ein hochgradig ritualisierter Vorgang ist, der von alten, überlieferten Verhaltensweisen bestimmt wird. Das ist insofern erstaunlich, weil sich ja gerade jene Kreise, die üblicherweise das meiste Knaster vernichten (Schiller, Linke, Alternative, Drogies, Hip Hopper, "Kinder in Mülltonnen, die esssen, was ich wegwerfe" (LotW, 2006), deine Mutter), besonders dadurch auszeichnen, Tradition und Rituale abzulehlenen. Doch beim Dope scheint hier wohl gerne eine Ausnahme gemacht zu werden. Da Zeug nicht verschwendet werden soll und der Gedanke der Gerechtigkeit, durch die Illegalität und Knappheit des Knasters in erster Linie verursacht, eine große Rolle spielt, haben sich einige Regeln etabliert, die ich hier einmal wiedergeben möchte. Die Reihenfolge spielt dabei erstmal keine Rolle:

§1 Präambel
Die Würde des Zeugs ist wie die Würde des Rauchers unantastbar. Sie zu achten und zu fördern, ist die Aufgabe aller gastgebender Gewalt.

§2 Erstellung des Joint
     (1) Verschwende nicht! Baue nur, wenn du es auch kannst!
     (2) Ein Tabakboden ist nicht Pflicht, aber ratsam, wenn der Joint nicht als ganzes weggeraucht würde.
     (3) Ein Joint, weedmäßig an die Gruppengröße angepasst, pro Smökereinheit. Nur der Spender darf ausnahmsweise vorgeben, dass mehre Joints zum Sofortverzehr (paraleller Konsum) gebaut werden sollen.
     (4) Falls es äußere Anlässe erfordern, dürfen mehrere Joints für seriellen Konsum vorgebaut werden.

§3 Entzünden des Joint
     (1) Wer baut, der haut.
     (2) Erst der Bauer, dann der Spender, dann die restlichen Verschwender.
     (3) Ist neben den unter (2) genannten Parteien auch der zuständige Dealer und/oder Züchter dabei, gilt die Reihenfolge der Wertschöpfungskette: Bauer, Spender, Dealer, Züchter, andere Verschwender und Verwender.

§4 Konsum
     (1) Soweit nicht anders vereinbart, kreist ein Joint im Uhrzeigersinn.
     (2) Eine einmal aufgenommene Reihenfolge wird beibehalten
     (3) Pro Person darf mehrfach, aber maßvoll gezogen werden.
     (4) Aushusten ist nur bei Krankheit gestattet. Anderfalls soll der Konsument seine Rauchtechnik entsprechend anpassen.

§5 Beenden des Konsumes
        (1) Soll ein Joint auf Pause gestellt werden, ist dazu die einstimmige Zustimmung der ganzen Smökereinheit erforderlich. 
        (2) Bevor ein Joint, nahezu aufgeraucht, entsorgt wird, wird die Gruppe befragt, ob der Joint "totgemacht" werden darf. Erst jetzt darf von der unter §4 (1) und (2) vereinbarten Reihenfolge abgewichen werden.

[Kann noch fortgesetzt werden]